Eine Unterscheidung der Patentstrategien kann anhand der Vorgehensweise bzw. der Aggressivität des Vorgehens vorgenommen werden.
Offensive Patentstrategie: Eine offensive Patentstrategie erfolgt beispielsweise mit Lizenzforderungen. Es werden Patentverletzungsverfahren in Kauf genommen, bzw. bewusst angestrebt. Eine offensive Verwendung des Patentrechts stellt auch das Anmelden von Patenten dar, die allein dem Zweck des Täuschens über die Richtung der Forschungsaktivitäten. Es erfolgt also eine gezielte Irreführung der Konkurenten.
Defensive Patentstrategie: Bei einer defensiven Patentstrategie wird das Unternehmen nur danach trachten, die Angriffe fremder Schutzrechte parieren zu können. Es werden vorwiegend Gegenstände zum Patent angemeldet, die selbst verwertet werden sollen.
Der Auslöser dafür, eine Patentstrategie aufzusetzen, ist oft die bloße Not. Es kann nicht mehr wie bisher am Markt agiert werden, da beispielsweise ein Patenttroll dem Unternehmen Schwierigkeiten bereitet oder ein Wettbewerber sich ein valides Patentportfolio zugelegt hat und jetzt den Austritt des eigenen Unternehmens aus dem Markt aggressiv durch Patentverletzungsverfahren anstrebt. Es liegt also typischerweise ein Leidensdruck vor, der von außen auf das Unternehmen ausgeübt wird.
Eine Patentstrategie muss in einer derartigen Situation folgende Fragen beantworten:
Andere Unternehmensteile: Welche Unternehmensteile müssen welche Leistungen erbringen, damit die gewählte Patentstrategie gelingen kann?
Ausgaben des IP-Bereichs: Welches Budget muss der IP-Bereich mindestens erhalten?
Welche Zielgrößen werden gesetzt: Es sit zu bestimmen, welche Ziele in welchem Ausmaß mindestens zu welchem Zeitpunkt zu erreichen sind.
Herr Meitinger ist geschäftsführender Gesellschafter der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH
Thomas Heinz Meitinger hat Elektrotechnik in Karlsruhe studiert und arbeitete zunächst als Entwicklungsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen des Sondermaschinenbaus. Nächste Stationen waren leitende Tätigkeiten als Produktionsleiter und schließlich technischer Leiter eines Chipkartenherstellers. Herr Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc. Herr Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt und in der von ihm mitgegründeten Münchner Patentanwaltskanzlei Bode Meitinger Patentanwalts GmbH als Geschäftsführer tätig.
Herr Dr. Meitinger ist Patent- und Markenanwalt und verfügt über folgende Zulassungen:
deutscher Patentanwalt
europäischer Patentanwalt
European Trademark Attorney
European Design Attorney
Handy: 0160-90117262
E-mail: meitinger@googlemail.com
Dr. Meitinger ist Mit-Autor des Buchs „Digitalisierung und Kommunikation“. In seinem Beitrag erläutert er die Wirtschaftskommunikation und die Digitalisierung vor dem Hintergrund des Patentrechts.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.
In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.
Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.
Es werden die mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie untersucht. Insbesondere wird vorgeschlagen, Smart Contracts zu verwenden, um Patentanmeldungen zu verwalten. Hierdurch können beispielsweise die Überwachung der Fristen automatisch vorgenommen werden.
In diesem Artikel werden Fälle aus der Praxis behandelt, die aufzeigen, welche Risiken bestehen während der Entwicklung eigener Innovationen. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
In diesem Artikel wird das besondere Verhältnis von Crowdsourcing und Patentrecht beleuchtet. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
Vortrag auf der EUKO 2017 - Kommunikation und Digitalisierung, 17. interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerkes
Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation – European Cultures in Business and Corporate Communication (EUKO) vom 19. bis 21. Oktober 2017 in Frankfurt am Main mit dem Thema "Fehlt ein passendes Patentgesetz als Antwort auf die digitale
Kommunikation?".
Herr Meitinger arbeitet wissenschaftlich auf dem Gebiet des Patentrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen des Patentrechts mit neueren Innovationsmethoden, beispielsweise Open Innovation und Crowdsourcing. Hierbei erarbeitet er Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber
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